Eine der beiden Stiftungsleihgaben – drei Bildnisse in einem Holzrahmen – wird in einer Inszenierung des Hindenburg-Kults gezeigt. (Fotos: Thomas Müller)

Das Haus der Weimarer Republik informiert in einer Sonderschau unter dem Titel „Zwei Welten – eine Republik“ bis zum 29. September 2024 über die Lebenswege der beiden Reichspräsidenten Friedrich Ebert und Paul von Hindenburg. Die Otto-von-Bismarck-Stiftung unterstützt diese Ausstellung mit zwei Leihgaben aus ihrer Sammlung.

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Fürstliches Schloss zu Rudolstadt (Heidecksburg). Blick aus Richtung des Rathauses auf die Südseite des Burgbergs mit der Südfassade des Schlosses; Fotografie, Deutschland, um 1890, Abzug auf Papier, Pappe, Bismarck-Museum, Friedrichsruh, Inventar-Nr.: A 389.

Die Ursprünge des Schlosses zu Rudolstadt lassen sich bis zu einer mittelalterlichen Burganlage der Grafen von Orlamünde im 13. Jahrhundert zurückverfolgen. 1571 wurde Rudolstadt von Graf Albrecht VII. von Schwarzburg-Rudolstadt zur Residenzstadt erhoben und die Heidecksburg zum Wohnsitz bestimmt. Das Schloss wurde umgebaut und nach dem Brand von 1573, dem der Wohntrakt zum Opfer fiel, zu einer dreiflügeligen Anlage erweitert. Aufgrund des gewachsenen Repräsentationsbedürfnisses des Hauses Schwarzburg, das 1710 in den Reichsfürstenstand erhoben worden war, erfuhr das Renaissanceschloss im 18. Jahrhundert bauliche Veränderungen im Barock- und Rokokostil. Nach einem Brand im Jahr 1735 wurde der Westflügel mit einem prächtig ausgestatteten Festsaal neu errichtet. In der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts wurden unter Fürst Ludwig Günther II. kleinere bauliche Maßnahmen am Westflügel vorgenommen. Das Haupttreppenhaus des Schlosses sowie einige Räumlichkeiten im West- und Südflügel erfuhren später noch eine Umgestaltung im Stil des Klassizismus. Zu Beginn des 19. Jahrhunderts erfolgte schließlich noch die Verlängerung des Südflügels, womit die baulichen Maßnahmen durch die Schlossherren um 1810 weitgehend zum Abschluss kamen.

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Wie erinnern wir uns an das Kaiserreich – und vor allem: auf welcher Grundlage? Prof. Dr. Torsten Riotte (Goethe-Universität Frankfurt) diskutiert in seinem Vortrag die unterschiedlichen Ansätze in Fachwissenschaft und politischer Bildungsarbeit. Während beispielsweise in Museen die Wissensvermittlung im Vordergrund stehe, könne die geschichtswissenschaftliche Forschung keine Eindeutigkeit bieten. Sie strebe vielmehr nach neuen Fragen, Differenzierung und Debatte. Damit werde ein dynamisches Wissenskonzept verfolgt. Die Geschichtswissenschaft könne daher der interessierten Öffentlichkeit zwar die quellenbasierten Grundlagen der Diskussion über das Kaiserreich erklären, aber keine eindeutigen Antworten liefern. Allerdings sei zu überlegen, so Riotte, ob auch die Wissenschaft für sich einen Bildungsauftrag annehmen sollte.

Das Video ist auf unserem YouTube-Kanal zu sehen.

Eine Soiree bei Bismarck. Holzschnitt nach einer Zeichnung von C. Rechlin Sohn, in: Über Land und Meer. Allgemeine Illustrierte Zeitung Nr. 9, 1874

Verhandlung, Verständigung, Kompromiss – lassen sich diese drei Begriffe heranziehen, um die Regierungspraxis in den Jahren von 1871 bis 1890 zu beschreiben? Reichskanzler Otto von Bismarck bevorzugte zwar zweifellos „eine Monopolisierung der Entscheidungskompetenz in seiner Person“ (Wolfram Pyta). Aber die Autorin und die Autoren des Bandes „Entscheidungskulturen in der Bismarck-Ära“ zeigen auf Basis der soziologischen Entscheidungstheorie, dass der politische Alltag von deutlich mehr Akteuren mitbestimmt wurde. Der Band geht auf eine gleichnamige Tagung zurück, die im September 2022 unter der Leitung der Herausgeber Ulrich Lappenküper und Wolfram Pyta im Historischen Bahnhof Friedrichsruh stattfand.

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Alfred Grosser erhielt am 12. Oktober 1975 den Friedenspreis des Deutschen Buchhandels und dankte in einer Rede. (Bundesarchiv, B 145 Bild-F046667-0008 / Fotograf: Ulrich Wienke / CC-BY-SA 3.0)

Wer sich wissenschaftlich mit den deutsch-französischen Beziehungen des späten 20. und frühen 21. Jahrhunderts befasst, kommt an Alfred Grosser nicht vorbei. Auch für den Verfasser dieser Zeilen war die Lektüre seiner Werke im Studium, bei der Vorbereitung auf das Rigorosum oder bei der Abfassung der Habilitationsschrift Pflichtprogramm1. Dabei wurde rasch klar, dass aus den Büchern nicht nur der Politologe, sondern auch der von den Brüchen des 20. Jahrhunderts geprägte „Weltveränderer“ und „Moralpädagoge“ sprach, als den er sich selbst sah.

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Die Gesellschaft im Deutschen Kaiserreich und seinem größten Bundesstaat Preußen war um die Jahrhundertwende im europäischen Vergleich nicht auffällig ungleich. Diesen Befund stützt Prof. Dr. Marc Buggeln (Europa-Universität Flensburg) in seinem Vortrag auf die Auswertung von Steuerdaten und zeigt damit auf, welchen Einfluss die Steuergesetzgebung auf die Verringerung oder Vergrößerung der sozialen Ungleichheit nehmen kann.

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Großherzogliches Schloss zu Karlsruhe. Blick vom Schlossplatz auf den Ehrenhof und die Südfassade; Fotografie, Deutschland, um 1890, Abzug auf Papier, Pappe, Bismarck-Museum, Friedrichsruh, Inventar-Nr.: A 389.

Im Pfälzischen Erbfolgekrieg wurde 1689 Schloss Karlsburg, die Residenz der Markgrafen von Baden-Durlach, in Durlach zerstört. Da sich der Wiederaufbau verzögerte, beschloss Markgraf Karl III. Wilhelm 1715, in einiger Entfernung von Durlach einen dreiflügeligen Schlossneubau im Barockstil zu errichten, um den sich eine Stadt entwickelte („Carols Ruhe“). Das Zentrum der gesamten Anlage von Schloss, Schlosspark und Stadt dominiert bis heute ein achteckiger Turm, dem das Schlossgebäude vorgesetzt wurde. Mitte des 18. Jahrhunderts bereits baufällig, wurden das einst in Teilen aus Holz errichtete Schloss und der Lustgarten von Markgraf Karl Friedrich in einer über zwanzig Jahre dauernden Phase umgestaltet.

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Am Anfang und Ende des Kaiserreichs stand der Krieg. – Batterie No. 8 „Kronprinz“, Fotografie, Frankreich, 1870 (Leihgabe Stiftung Schloss Glücksburg für die Sonderausstellung „1870/71. Reichsgründung in Versailles“, 2021/2022)

Nur wenige Publikationen sind mit ihrem Erscheinen als ein Standardwerk zu erkennen, ohne das jede weitere Lektüre wissenschaftlicher Literatur zum Themenfeld unvollständig bliebe. „Weltmacht auf Abruf. Nation, Staat und Verfassung des Deutschen Kaiserreichs (1867 – 1918)“ ist eines dieser seltenen Werke. Herausgeber ist der Politik- und Rechtswissenschaftler Rüdiger Voigt, bis 2007 Professor für Verwaltungswissenschaft an der Universität der Bundeswehr München und Direktor des Instituts für Staatswissenschaften sowie Herausgeber der Reihen „Staatsverständnisse“ und „Staatsdiskurse“.

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Gruppenbild mit dem „Alten aus dem Sachsenwald“: CDU-Landtagsabgeordnete Andrea Tschacher, der Aumühler Bürgermeister Knuth Suhk und Uta Röpcke, Landtagsabgeordnete von Bündnis90/Die Grünen (v.l.)

Die gute Nachricht überbrachte Norbert Brackmann, Vorstandsvorsitzender unserer Stiftung, am vergangenen Freitag den knapp 90 Gästen gleich zu Beginn des Neujahrsempfangs im Historischen Bahnhof Friedrichsruh: Wir haben eine Machbarkeitsstudie für die Sanierung unserer drei Gebäude in Auftrag gegeben. Bis Juni soll geklärt werden, in welchem Umfang das Bismarck-Museum, der Historische Bahnhof und das Archivgebäude saniert werden müssen und welche Kosten dafür einzuplanen sind. Bezahlt wird diese Machbarkeitsstudie mit Fördergeldern des Bundes, der uns außerdem eine leichte Erhöhung unseres jährlichen Etats zugesagt hat. Auf der Grundlage der Machbarkeitsstudie werden dann die weiteren Mittel für die Sanierung beantragt.

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Ab 1885 wurden etwa 32.000 Polinnen und Polen, die die russische oder österreichische Staatsangehörigkeit besaßen, aus dem Königreich Preußen ausgewiesen. Etwa 10.000 von ihnen waren Jüdinnen und Juden. Rugi pruskie, Gemälde von Wojciech Kossak (Sammlung des © Bezirksmuseums Toruń)

Vertreibungen, erzwungene Umsiedlungen, gar Deportationen haben seit der Antike unsägliches Leid über Millionen von Menschen gebracht. Und dennoch scheinen gewisse Staaten bis auf den heutigen Tag nicht bereit, sie aus dem Arsenal ihrer politischen Mittel zu verbannen – siehe Aserbeidschan, China oder Myanmar. Durch investigativen Journalismus wurde jüngst bekannt, dass auch in Deutschland der menschenverachtende Gedanke der Vertreibung missliebiger Bevölkerungsgruppen wieder virulent ist. Wie der Presseberichterstattung entnommen werden kann, scheint die Idee auch in einem der zahlreichen Zweige der Familie von Bismarck noch zu verfangen. Abgesehen davon, dass das Statut des Internationalen Strafgerichtshofes Vertreibung seit 1945 als Verbrechen gegen die Menschlichkeit definiert, böte ihm und allen anderen so Denkenden das Beispiel des Kaiserreichs genügend Anschauungsmaterial für die politisch wie gesellschaftlich katastrophalen Folgen ihrer Gesinnung.

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