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25 Jahre Lern- und Erinnerungsort: Die Otto-von-Bismarck-Stiftung in Friedrichsruh – Ausblick auf die nächsten Veranstaltungen
AktuellesMit einem Empfang für geladene Gäste, der Veröffentlichung einer Online-Biografie ihres Namensgebers und einer anspruchsvollen Kunstausstellung feiert die Otto-von-Bismarck-Stiftung in diesem Sommer ihr 25-jähriges Bestehen. Außerdem stehen in der zweiten Jahreshälfte wieder eine Reihe interessanter öffentlicher Vorträge sowie eine wissenschaftliche Konferenz auf dem Programm.
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Messbecher mit Henkel für einen Viertelliter
Aktuelles, Das besondere ExponatMessbecher mit Henkel für einen Viertelliter, Hersteller: Ernst August Wörnlee, Deutschland, um 1870, Zinn (Otto-von-Bismarck-Stiftung, Inventar-Nr.: O 2017/008)
Nicht nur in politischer, rechtlicher und wirtschaftlicher Hinsicht, sondern auch für den Alltag seiner Einwohner brachte eine Vielzahl neuer Gesetze des Norddeutschen Bundes merkliche Veränderungen mit sich. Das galt nicht zuletzt in Bezug auf die Vereinheitlichung von Maßen und Gewichten. 1868 wurde im Reichstag intensiv über die Abschaffung des wirtschaftshemmenden Nebeneinanders verschiedener Maß-, Längen- und Gewichtseinheiten in den einzelnen deutschen Staaten diskutiert. Mehrheitlich votierten die Abgeordneten für die Einführung des metrischen und des dezimalen Systems.
Die neue „Maaß- und Gewichtsordnung für den Norddeutschen Bund vom 17. August 1868“ umfasste sowohl die Längen, Flächen- und Körpermaße als auch die Gewichte. Sie führte die Einheiten Meter, Quadratmeter, Liter und Kilogramm im gesamten Bundesgebiet ein. Obwohl das Gesetz erst mit dem 1. Januar 1872 in Kraft treten sollte, war die Benutzung der neuen Einheiten schon ab dem 1. Januar 1870 gestattet. Da „[z]um Zumessen und Zuwägen im öffentlichen Verkehr“ nur gesetzlich geprüfte Maße, Gewichte und Waagen genutzt werden durften, wurden zwecks Überprüfung spezielle Eichungsämter eingerichtet. Ihr Aufgabenbereich wurde in der „Eichordnung für den Norddeutschen Bund vom 16. Juli 1869“ genauer definiert. Als ihr gemeinsames Stempelzeichen wurde ein gewundenes Band mit der Inschrift N.D.B. bestimmt, das sich auch auf dem hier gezeigten Messbecher findet.
Erst mit der „Aichordnung für das Deutsche Reich vom 27. Dezember 1884“ wurden die drei Buchstaben durch das Kürzel „D.R.“ für Deutsches Reich ersetzt. Zwecks genauer Zuordnung der Eichstempel wurde über dem Band eine Ordnungszahl angebracht, welche für die jeweilige übergeordnete Eichaufsichtsbehörde stand, während eine weitere Zahl unterhalb des Bandes über die eigentlich handelnde Eichungsstelle Auskunft gab. Die Stempelung des Messbechers weist daher auf die Eichaufsichtsbehörde Dresden (Kennziffer 12) und das untergeordnete Gemeindeeichamt Löbau in Sachsen (Kennziffer 8) hin. Diese Zuordnung deckt sich mit dem Bodenstempel „WÖRNLEE / LÖBAU“, welcher Ernst Adolf Wörnlee (auch Woernle), Spross einer alteingesessenen Löbauer Zinngießer-Dynastie, als Hersteller identifiziert. Die beiden Eichmarken am Becherrand („50“ und „56“) könnten auf eine erneute Eichung in den 1950er-Jahren hinweisen. Der Umstand, dass der Messbecher überhaupt Eichstempel trägt, deutet auf seine wirtschaftliche Nutzung hin, etwa bei einem Händler oder im Gasthaus.
Dieses besondere Exponat wurde in der Sonderausstellung „1870/71. Reichsgründung in Versailles“ gezeigt, der Katalog ist im Online-Shop und in unseren Ausstellungshäusern in Friedrichsruh erhältlich.
Zuvor erschienen: Das besondere Exponat: Napoleon I., Kaiser der Franzosen und König von Italien
Kalenderblatt: Königliche Kapelle in Versailles
AktuellesKönigliche Kapelle des Schlosses Versailles. Kolorierter Stahlstich von Letitia Byrne (1779 – 1849), wohl nach einem Bild von Augustus Charles Pugin (1762 – 1832), Großbritannien, 1829, Papier (© Otto-von-Bismarck-Stiftung, Inventar-Nr.: ZSg 2730)
Als letztes Bauprojekt des Schlossensembles in Versailles gab Ludwig XIV. (1638 – 1715) nicht zufällig eine Kirche in Auftrag. Der Sonnenkönig hatte in den Jahren zuvor versucht, im Sinne des Mottos „ein Gott, ein Glaube, ein König“ die konfessionelle – katholische – Einheit seines Landes wiederherzustellen. Daher hatte er am 18. Oktober 1685 das Edikt von Fontainebleau erlassen und damit die Religionsfreiheit der reformierten Protestanten („Hugenotten“) widerrufen.
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