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Neben die vielen freundlichen Wahlaufforderungen in den alten und neuen Medien möchten wir gern eine historische stellen.

Bereits 1898 wurden die wahlberechtigten Deutschen, also alle Männer über 25 Jahren, an ihr Stimmrecht bei den Reichstagswahlen erinnert. Allerdings mussten sie zur Ausübung desselben in den Wählerlisten erfasst sein, sonst ging man am Wahltag unverrichteter Dinge wieder nach Hause resp. ins Wirtshaus resp. beides in umgekehrter Reihenfolge.

Wie einfach ist es dagegen heute. Mit den postalisch zugestellten Wahlunterlagen und einem gültigen Ausweis macht man sich nach dem Sonntagsfrühstück auf den Weg in einen muffigen Klassenraum in einer nahen Schule und schon kann es losgehen. Danach geht man wie 1898 ins Wirtshaus oder nach Hause und ist wie ehedem mit dem Wahlausgang zufrieden oder nicht.

Für die Neugierigen: Bei den Wahlen zum 10. Reichstag am 16. Juni 1908 holte die SPD 27,2 Prozent der Stimmen, die Zentrumspartei 18,8, die Nationalliberalen 12,5, die Deutschkonservative Partei 11,1, die Freisinnige Volkspartei 7,2, die Regionalparteien in Summe 6,1, die Freikonservativen 4,4, die Antisemiten 3,7 und die sonstigen Parteien 9,0 Prozent.

Kenner wissen um den großen Unterschied zu heute: Nicht aus der Mitte der 397 neuen Abgeordneten wurden die Regierung und der Kanzler gewählt, sondern „Onkel Chlodwig“ (d.h. Reichskanzler Chlodwig zu Hohenlohe Schillingsfürst) blieb mit dem Vertrauen des Kaisers noch zwei Jahre im Amt.

Über den Ausgang am 24. September 2017, wenn immerhin noch eine der genannten Parteien von 1898 ins Rennen geht, kann, soll und wird hier natürlich nicht spekuliert.