Mit der Gründung des Allgemeinen Deutschen Frauenvereins (ADF) durch Louise Otto-Peters und Auguste Schmidt gewann die Frauenbewegung in Deutschland 1865 zwar eine organisierte Form, aber keine Einheit. Während der ADF sich besonders für das Recht der Frauen auf Bildung und Erwerbsarbeit einsetzte, kämpften andere Zweige der Frauenbewegung für den Aufbruch gesellschaftlicher Normen oder die politische Partizipation. Dank des kontinuierlichen Ausbaus der Industrialisierung gerieten seit der Errichtung des Deutschen Reiches 1871 die Verbesserung der Arbeitsbedingungen sowie Arbeiterinnen- und Mutterschutz in den Fokus der Vereine. Im wilhelminischen Deutschland fächerten sie sich so weit auf, dass eine Vernetzung dringend geboten schien. Doch auch unter dem Dach des 1894 geschaffenen Bundes Deutscher Frauenvereine (BDF) gab es Kontroversen und Konflikte – etwa über die bürgerliche Ehe- und Familienform, die Stellung lediger Mütter oder die politische Gleichberechtigung. Während das Frauenwahlrecht nach dem Ende des Kaiserreichs tatsächlich umgesetzt wurde, blieben die Forderungen nach der Gleichberechtigung von Frauen im Berufsleben oder der finanziellen Absicherung lediger Mütter bis in die Bonner Republik hinein virulent.
Besonders aktiv wirkte auf diesen beiden Feldern die Juristin Dr. Helga Stödter, die einer breiteren Öffentlichkeit jüngst durch die Presseberichterstattung über ihre Teilnahme an den Rastatter Kriegsverbrecherprozessen nach dem Zweiten Weltkrieg bekannt geworden ist.