Blog

Das Gemälde hängt bis zum 15. März im Schloss von Versailles (Foto: © EPV / Thomas Garnier)

Verpackt in einer großen Holzkiste wurde sie durch ein ausgebautes Fenster des Bismarck-Museums geschoben und auf einen klimaregulierten LKW-Anhänger verladen – der Transport war ein kleines Abenteuer, nun aber hängt „Die Proklamierung des deutschen Kaiserreiches (18. Januar 1871)“ vor dunkelrotem Hintergrund im Schloss von Versailles. Das Gemälde Anton von Werners ist für die Ausstellung „Versailles Revival 1867-1937“ für einige Wochen dorthin gereist, wo sich die deutsche und französische Geschichte schicksalhaft berührten.

Bis zum 15. März 2020 ist die große Ausstellung zu sehen, die an die Wiederbelebung des Schlosses von Ludwig XIV. erinnert: Nach der Französischen Revolution war es im kollektiven Bewusstsein verblasst und wurde erst einhundert Jahre später „wiederentdeckt“. Einen wesentlichen Anteil daran hatte zunächst die Ehefrau Napoleons III., Kaiserin Eugénie – sie schwärmte für Königin Marie Antoinette und deren Lebensstil. Ihre Leidenschaft wurde bald geteilt und Versailles zum Vorbild für andere Königspaläste. So ließ Ludwig II. von Bayern, ein großer Bewunderer des Sonnenkönigs, nach diesem Vorbild das Schloss Herrenchiemsee errichten.

Weiterlesen

Richard Neuhauss (1855–1915): Otto Lilienthal am Fliegeberg in Lichterfelde (Berlin), 1895, Silbergelatineabzug (Otto-Lilienthal-Museum, Anklam).

Die Eisenbahn war seit den 1830er-Jahren als Selbstverständlichkeit ins Leben Otto von Bismarcks getreten: Ihr Ausbau hatte einen wesentlichen Anteil an den preußischen Siegen in den sogenannten Einigungskriegen. Die seit 1846 bestehende Verbindung zwischen Hamburg und Berlin sorgte für eine hochmoderne Anbindung des Alterswohnsitzes Bismarcks in Friedrichsruh, von wo er in die Reichshauptstadt pendelte und wohin Besucher zu ihm dampften. So weit, so erwartbar, war Bismarck (1815-1898) doch ein Kind des sprichwörtlichen Eisenbahnzeitalters, das sich im Laufe seines Lebens auch noch an die Telegraphie und das elektrische Licht gewöhnte.

Die Professionalisierung einer nicht weniger bahnbrechenden Erfindung fällt in seine letzten Lebensjahre, aber nach allem, was wir wissen, nahm er sie nicht oder kaum zur Kenntnis – gemeint ist das Fliegen. Dieses substantivierte Verb fehlt in den gängigen Bismarck-Zitatensammlungen ähnlich wie die Begriffe Vogel, Montgolfière, Luftfahrt, Ballonfahrt und, man ahnt es, auch der Name Otto Lilienthal.
Dabei gelangen dem Flugpionier seine spektakulären Gleitflüge noch zu Bismarcks Lebzeiten, ja er verlor sein Leben 1896 sogar zwei Jahre vor seinem 33 Jahre älteren Namensvetter. Ob Bismarck davon Notiz nahm, ist nicht überliefert. Durch Zeitungsartikel oder in Gesprächen mag er davon erfahren haben, belegen lässt sich eine Auseinandersetzung mit dem Thema nicht.

Weiterlesen

„The Signing of Peace in the Hall of Mirrors, Versailles, 28 June 1919“, Gemälde von William Orpen (Public Domain)

In seinem Vortrag „Frieden durch Recht? Der Aufstieg des modernen Völkerrechts und der Friedensschluss nach dem Ersten Weltkrieg“ analysierte Prof. Dr. Marcus M. Payk die rechtliche Argumentationslinie der Entente-Mächte im Ersten Weltkrieg sowie auf der Pariser Friedenskonferenz gegenüber dem Deutschen Reich und dessen Reaktion nach der Vorlage des Versailler Vertrages.

Marcus M. Payk ist Professor für Neuere Geschichte unter besonderer Berücksichtigung der westeuropäischen Geschichte an der Helmut-Schmidt-Universität / Universität der Bundeswehr Hamburg und hat sich mit dem Vortragsthema habilitiert. Seine Interpretation stieß gestern im Historischen Bahnhof Friedrichsruh auf großes Interesse.

Payk ging von der These aus, dass sich in Europa bis zum Ende des 19. Jahrhunderts die Auffassung durchgesetzt habe, die Beziehungen der Staaten zueinander nicht mehr durch Macht, sondern durch das Recht zu regeln. Gelten sollte diese Auffassung allerdings nur im Verhältnis der „zivilisierten“ Staaten, weiten Teilen von Afrika und Asien sei dieser Status vor dem Hintergrund der Kolonialisierung nicht zugestanden worden.

Das deutsche Kaiserreich habe aus Sicht der Entente-Mächte mit diesem Konsens 1914 gebrochen – nicht durch den Beginn des Krieges an sich, sondern durch den Vorstoß der Armee in den Norden Frankreichs durch das neutrale Belgien. Damit sei der Vertrag von 1839, mit dem Belgien seine Unabhängigkeit, Sicherheit und Neutralität zugesichert erhalten hatte, verletzt worden. Diesen Rechtsbruch hätten die Alliierten nicht als eine notwendige Kriegsstrategie des Deutschen Reiches gewertet, sondern als Barbarei. Daher hätten Frankreich, Großbritannien und dann auch die USA die Führung des Krieges als Verteidigung des Rechts definiert.

Weiterlesen