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Auch Konrad Adenauer ist ein Beitrag gewidmet. Nach seinem Ausscheiden aus dem Amt des Bundeskanzler 1963 blieb er als Parlamentarier und CDU-Vorsitzender politisch aktiv, das Regierungsgeschehen unter seinem Nachfolger Ludwig Erhard kommentierte er wiederholt polemisch. Foto: Adenauer besuchte auf seiner Wahlkampfreise 1953 auch Friedrichsruh (© Otto-von-Bismarck-Stiftung).

Otto von Bismarck, Willy Brandt und Michail Gorbatschow weisen eine Gemeinsamkeit auf: Sie verzichteten mehr oder weniger unfreiwillig auf ihr Amt. Sie stehen damit in einer Reihe namhafter Politiker des 19. und 20. Jahrhunderts, die nach dem Verlust der Macht für sich eine neue Rolle finden mussten. Aus ihnen wurden ungebetene Ratgeber, Intriganten und Elder Statesmen – mit zahlreichen Zwischenstufen, wie die Herausgeber Michael Epkenhans und Ewald Frie in der Einleitung des Sammelbandes „Politiker ohne Amt. Von Metternich bis Helmut Schmidt“ schreiben. In insgesamt 14 Beiträgen werden die Wege ausgewählter Staatsmänner im Unruhestand aus individualbiografischer Perspektive erörtert. Dem Band zugrunde liegt eine Konferenz der Otto-von-Bismarck-Stiftung im Jahr 2017.

Die Betrachtungen eint ein roter Faden aus einigen Leitfragen: Warum glaubten Politiker ohne Amt, sich weiterhin einmischen zu müssen? Welcher Strategien bedienten sie sich dabei? Auf welche Kreise in Politik und Gesellschaft konnten sie sich stützen? Welche Reaktionen riefen ihre Aktivitäten hervor und waren diese überhaupt erfolgreich?

Die Studien verdeutlichen nachdrücklich, dass die Motive der Staatsmänner außer Diensten ebenso wie deren Wahrnehmung durch Politik und Gesellschaft hochgradig variierten. Otto von Bismarck, der nach Meinung der Herausgeber dem Typus des Politikers ohne Amt für das 20. Jahrhundert Konturen verlieh, wird von Dr. Christoph Nonn, Professor für Neueste Geschichte an der Universität Düsseldorf, wenig schmeichelhaft charakterisiert: „Der von Geltungs- und Rachsucht getriebene Altkanzler im Unruhestand lieferte ein Paradebeispiel und Vorbild für diese Praxis politischer Untugend, wenn er sich auf vernichtende Kritik in der Presse beschränkte, sein Reichstagsmandat aber nie ausübte.“ (51) Politische Kurskorrekturen in seinem Sinne habe er so nicht erzielen können.

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