Zeitenwende

„Volkes Stimme!“ – Sektion I

Die Geschichte des Parlaments reicht weit zurück. Sie erstreckt sich von den frühen Bürgerversammlungen mit direktdemokratischen Elementen in der griechisch-römischen Antike bis zu den heutigen repräsentativen Volksvertretungen.

Im Mittelalter wurden in Europa Zusammenkünfte ins Leben gerufen, an denen Vertreter bestimmter gesellschaftlicher Schichten (Stände) teilnahmen. Sie waren beispielsweise an der Gesetzgebung sowie der Bewilligung von Steuern beteiligt und berieten die Herrschenden in politischen Angelegenheiten. Diese Ständevertretungen verstanden sich auch als Gegengewicht zur Obrigkeit und versuchten, ihre eigenen Interessen durchzusetzen. Das Verhältnis beider Seiten war daher nicht frei von Konflikten. Im Zeitalter des Absolutismus verloren die Ständeversammlungen an Bedeutung.

Doch im Verlauf des politisch-gesellschaftlichen Wandels im 17., 18. und 19. Jahrhundert entwickelten sich die meisten Ständeversammlungen zu modernen Volksvertretungen. Das englische Parlament gilt hierbei als prägend. Seine Entwicklung trug maßgeblich zur Entstehung des modernen Parlamentarismus bei. Die englische Bill of Rights von 1689 diente als Vorbild für die Verfassung der Vereinigten Staaten von 1787 und die französische Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte von 1789.

Die Deutsche Nationalversammlung, die 1848 in Frankfurt am Main zusammentrat, war das erste demokratisch gewählte gesamtdeutsche Parlament. Ihre Abgeordneten betrachteten sich als Repräsentanten der gesamten Bevölkerung. Die von der Nationalversammlung ausgearbeitete Reichsverfassung von 1849 wurde zum Vorbild für spätere deutsche Verfassungen.

Umwälzung