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Unser Kalender zeigt im Juli „Die Deputation des Reichstags übergibt die Adresse im Schlosse zu Versailles am 18. Dezember“, Holzstich (Faksimile) nach einer Skizze von Fritz Schulz (1871), Archiv der Otto-von-Bismarck-Stiftung, Inventar-Nr.: ZSg 2494.

Am 18. Dezember 1870 empfing König Wilhelm I. im Schloss Versailles eine Abordnung des Reichstags des Norddeutschen Bundes unter Leitung des Reichstagspräsidenten Eduard Simson. Die Delegation bat im Namen des Parlaments den preußischen Monarchen, die deutsche Kaiserwürde anzunehmen. Diese Szene wird von dem Maler Friedrich „Fritz“ Schulz (um 1823 – 1875) wiedergegeben. Schulz war als Kriegszeichner Augenzeuge der Ereignisse in den „Einigungskriegen“ von 1864, 1866 und 1870/71. Neben Simson, ein Redemanuskript in den Händen haltend, und Wilhelm I. sind auf dem Holzstich die Parlamentsmitglieder, einige deutsche Fürsten sowie Helmuth von Moltke, Kronprinz Friedrich Wilhelm von Preußen und Otto von Bismarck zu erkennen.

Simson war schon 1849 Mitglied der Deputation der deutschen Nationalversammlung gewesen, die König Friedrich Wilhelm IV. von Preußen die Kaiserkrone angeboten hatte. Anders als sein Bruder, der damals die ihm angetragene Krone zurückgewiesen hatte, war Wilhelm I. bereit, trotz persönlicher Vorbehalte den Kaisertitel anzunehmen.

Sowohl der Reichstag als auch die Volksvertretungen der dem Norddeutschen Bund im Rahmen der Novemberverträge von 1870 beigetretenen süddeutschen Staaten waren am Reichsgründungsprozess aktiv beteiligt. So bedurften die Novemberverträge der Zustimmung der genannten Parlamente, zudem musste die Verfassung des Norddeutschen Bundes aufgrund dieser Entwicklung geändert werden, was der Reichstag des Norddeutschen Bundes am 10. Dezember 1870 mit großer Mehrheit billigte. Die parlamentarische Zustimmung zu den Novemberverträgen (lediglich der bayerische Landtag votierte mit zeitlicher Verzögerung für das Vertragswerk) war ein entscheidendes Moment für Wilhelm I., den Kaisertitel anzunehmen. Da im weiteren Verlauf die „Verfassung des Deutschen Bundes“ vom 1. Januar 1871 noch einmal angepasst werden musste, wurde am 16. April die „Verfassung des Deutschen Reiches“ verkündet, die mehrheitlich vom Reichstag des neugegründeten Deutschen Reiches angenommen wurde.

Felix Ekberg (l.) interviewte Prof. Dr. Ulrich Lappenküper über den zeitgemäßen Umgang mit dem historischen Bismarck-Denkmal in Hamburg. (Foto: Matthias Fischer)

In der aktuellen Debatte über Deutschlands historische Rolle als Kolonialmacht sind Stimmen laut geworden, die den Sturz der Bismarckdenkmäler und die Umbenennung von Bismarckstraßen fordern. In dieser stark verkürzten und die Geschichte verzerrenden Argumentation dient der erste Reichskanzler als eine Symbolfigur für Rassismus. Diese Zuschreibung wird damit begründet, dass er nach langer Ablehnung schließlich 1882 doch dem deutschen Erwerb von Kolonialbesitz zugestimmt hatte.

In Hamburg konzentriert sich die Diskussion derzeit vor allem auf die von der Hamburgischen Bürgerschaft beschlossene Sanierung des Bismarck-Denkmals im Alten Elbpark. Bleicherhaus e.V., eine Institution der politischen Bildungsarbeit in der Hansestadt, hat nun auf YouTube zu diesem Thema drei Videos hochgeladen, mit denen die gesamte Auseinandersetzung auf eine breiter fundierte Basis gestellt wird. Nach einer kurzen Einleitung im ersten Video „Bismarck: Vater der deutschen Nation oder konservativer Sozialistenfeind?“ vermittelt zunächst Ulrich Hentschel einen Überblick über die Politik des ersten Reichskanzlers, wobei insbesondere die Bezüge zu Hamburg betont werden. Bismarck wird als „Doppelstratege“ vorgestellt, für den die Sozialistengesetze und die Sozialgesetzgebung keinen Widerspruch bedeuteten. Hentschel erinnert unter anderem auch an die bedeutende Rolle Hamburger Kaufleute, allen voran von Adolph Woermann, die den Kolonialerwerb vorantrieben und dafür beim ersten Reichskanzler massiv lobbyierten.

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Max Weber (mit Hut) auf einer Tagung in Burg Lauenstein, Thüringen, im Jahr 1917: Dort traf er einige linke Künstler und Intellektuelle, die mitten im Ersten Weltkrieg für den Pazifismus eintraten, unter ihnen der Dichter Ernst Toller (im Hintergrund). © Bildarchiv Preußischer Kulturbesitz / DGDB

Vor einhundert Jahren, am 14. Juni 1920, starb der Gründervater der deutschen Soziologie Max Weber. Noch heute zählen seine Kernthesen zum unverzichtbaren Vokabular nicht nur wissenschaftlicher Debatten, sondern auch der politischen Auseinandersetzung. „Leidenschaft und Augenmaß“, „charismatische Herrschaft“, Politik als „Bohren harter Bretter“, „Werturteilsfreiheit“ oder „Gesinnungs-“ und „Verantwortungsethik“. Wer kennt sie nicht, die Schlüsselbegriffe des Weberschen Denkens.

Geboren am 21. April 1864 in Erfurt, hatte der Sohn eines Juristen zunächst wie sein Vater Rechtswissenschaften studiert, dann aber nach der Habilitation mit nur dreißig Jahren einen Lehrstuhl für Nationalökonomie an der Universität Freiburg angenommen. 1896 wechselte Weber an die Universität Heidelberg, musste seine akademische Tätigkeit jedoch zwei Jahre später wegen seines exzessiven Arbeits- und Lebensstils aufgeben. Dank des familiären Vermögens lebte Weber fortan als Privatgelehrter und verbrachte mehrere Jahre in Nervenkliniken. Erst im Mai 1919 fühlte er sich dazu imstande, den ihm nun angetragenen Lehrstuhl für Gesellschaftswissenschaften an der Universität München anzunehmen.

Äußerst kritisch stand Weber der Politik des Eisernen Kanzlers Otto von Bismarck gegenüber – und zwar in doppelter Hinsicht. Zum einen warf er ihm eine „cäsarische Herrschaft“ vor, die das Aufkommen politischer Führernaturen im Keim erstickt und das Parlament zur Bedeutungslosigkeit verdammt habe. Bismarck, so heißt es in Webers 1918 erschienenem Werk „Parlament und Regierung im neugeordneten Deutschland“, habe eine Nation hinterlassen „ohne alle und jede politische Erziehung, […] eine Nation ohne allen und jeden politischen Willen, […] eine Nation, daran gewöhnt, unter der Firma der ‚monarchischen Regierung‘ fatalistisch über sich ergehen zu lassen, was man über sie beschloß“.1 Weber dagegen wünschte sich eine Führerdemokratie nach englischem Vorbild, eine „lebende Maschine, welche die bureaukratische Organisation mit ihrer Spezialisierung der geschulten Facharbeit, ihrer Abgrenzung der Kompetenzen, ihren Reglements und hierarchisch abgestuften Gehorsamsverhältnissen darstellt“.2

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