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Im ersten Paragrafen des Vertrags, den Otto von Bismarck mit Adolf Kröner abschloss, heißt es: „Fürst von Bismarck beabsichtigt, Erinnerungen aus seinem Leben im Umfange von sechs Bänden herauszugeben, deren jeder ungefähr die durchschnittliche Ausdehnung der Bände des Poschinger’schen Bundestagswerks erhalten soll.“ Da der Umfang dieser Bände zwischen 200 und fast 400 Seiten schwankte, war Bismarck durch diese Regelung nur wenig eingeschränkt. (© Otto-von-Bismarck-Archiv Friedrichsruh, M 25)

Im Frühjahr 1890 wurde der Unternehmergeist zahlreicher Verleger von der Aussicht beflügelt, dass Otto von Bismarck die Veröffentlichung seiner Memoiren plane. Über 40 Publikationsangebote und Anfragen, die Übersetzungsrechte zu erwerben, trafen innerhalb weniger Wochen in Friedrichsruh ein. Das Rennen entschied schließlich Adolf Kröner für seine Cotta’sche Buchhandlung, am 6. Juli 1890 wurde der Vertrag unterzeichnet. Bismarck hatte damit einem der, wenn nicht dem namhaftesten Verleger seiner Zeit den Vorzug gegeben.

Adolf Kröner, der vor 110 Jahren, am 29. Januar 1911, wenige Wochen vor seinem 75. Geburtstag verstorben ist, hatte als junger Mensch zunächst gar nicht vor, sein Leben den Büchern zu widmen. Nach dem Abitur zog es ihn 1853 nach Paris, wo er ein Gesangsstudium begann. Seine Pläne, Opernsänger zu werden, gab er aber bald wieder auf und wechselte nach Leipzig, um sich in einer Schauspielausbildung zu versuchen. Aber auch dieses Vorhaben verfolgte er bald nicht weiter. 1855 ging er zurück in seine Geburtsstadt Stuttgart und wurde Lehrling in einer Buchhandlung. Einige Monate später siedelte er für einige Zeit nach München über. Dort sammelte er in einer Universitätsbuchhandlung nicht nur weitere Berufserfahrungen. Er kam auch mit dem Dichterkreis „Krokodile an den Gewässern des heiligen Teiches“ in Berührung, der einem humorvoll-geistreichem Treiben huldigte, wie in einer 1925 erschienenen biografischen Beschreibung nachzulesen ist: In diesem Umfeld habe er Kontakte geknüpft, die er viel später als Verleger noch zu schätzen gewusst habe.

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Teilkolorierter Druck, Deutschland, 1919, Papier, Otto-von-Bismarck-Stiftung, Inventar-Nr.: K 2018/002

Am 19. Januar 1919 fanden im Deutschen Reich die Wahlen zur verfassunggebenden Nationalversammlung statt. Im Vorfeld hatten sich insbesondere im bürgerlichen Lager aus den alten Parteien des Kaiserreichs neue Gruppierungen gebildet. Im Grundsatz blieb aber das überkommene Parteiensystem erhalten.

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Die Proklamierung des deutschen Kaiserreiches (18. Januar 1871), Anton von Werner, Öl auf Leinwand, 1885. Bismarck-Museum Friedrichsruh (© Otto-von-Bismarck-Stiftung / Fotograf: Jürgen Hollweg)

Wir schreiben den 18. Januar 1871. Während im nahen Paris französische Truppen einen letzten Durchbruchsversuch aus der seit Monaten belagerten Hauptstadt vorbereiten, setzt sich in Versailles gegen zehn Uhr früh ein illustrer Zug mit deutschen Fahnenträgern, Ehrenwachen und dem preußischen Kronprinzen Friedrich Wilhelm von der Präfektur aus in Richtung Schloss in Bewegung. Beim Eintritt in den Vorhof stimmt ein Musikkorps das Lied „Was ist des Deutschen Vaterland“ von Ernst Moritz Arndt an. Wenig später trifft Preußens König Wilhelm I. ein und lässt sich von seinem Sohn in den Spiegelsaal geleiten, wo sie von einer erlauchten Schar deutscher Fürsten bereits erwartet werden. Nach einem kurzen Militärgottesdienst hält der König von einem Hochtritt aus eine knappe Ansprache, rühmt die „Wiederherstellung des Deutschen Reiches“ am 1. Januar und erklärt sich bereit, die ihm soeben angetragene „deutsche Kaiserwürde“ anzunehmen. Sodann nimmt er unter lautem Jubelruf die Glückwünsche der Festgemeinde entgegen.

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